Allgemeine Bemerkung Nr. 23 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2016) zu den Arbeitsbedingungen
Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 23 konkretisiert das Recht auf gerechte und gute Arbeitsbedingungen gemäss Artikel 7 des UNO-Pakts I. Sie verpflichtet Staaten, faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung sowie angemessene Ruhezeiten sicherzustellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt benachteiligten Gruppen wie Frauen, Migrant*innen oder Menschen mit Behinderungen. Die Bemerkung betont zudem das Recht auf existenzsichernde Entlohnung und fordert Schutz vor Ausbeutung sowie wirksame Arbeitsinspektionen.
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